Wenn Sie Ihr Flachdach sanieren, kommen Sie am Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht vorbei. Denn wer mehr als 10 Prozent der Dachfläche erneuert, muss auch die Wärmedämmung auf den aktuellen Stand bringen.
GEG-Pflicht: Wann muss gedämmt werden?
Das GEG (früher EnEV) schreibt vor: Wenn mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden, muss ein U-Wert von maximal 0,20 W/(m²·K) erreicht werden. Das bedeutet in der Praxis: 12 bis 16 cm PUR/PIR-Dämmung auf dem Flachdach.
Ausnahmen:
- Kleinere Reparaturen (unter 10 % der Fläche)
- Denkmalgeschützte Gebäude (nach Abstimmung mit der Behörde)
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (selten anwendbar)
Welche Förderung gibt es?
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- 15 % Zuschuss auf die Dämmkosten
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): 20 % Zuschuss
- Maximale Fördersumme: 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
KfW
- Zinsgünstige Kredite für energetische Sanierung
- Kombinierbar mit BAFA-Zuschüssen
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Ich berate Sie gerne, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt.
Wie viel spart man wirklich?
Ein typisches Einfamilienhaus mit ungedämmtem Flachdach verliert 20–30 % seiner Heizenergie über das Dach. Nach einer energetischen Sanierung mit aktueller Dämmung sparen Sie 800 bis 1.500 Euro pro Jahr an Heizkosten.
Die Amortisationszeit liegt – je nach Förderung – bei 8 bis 15 Jahren. Danach ist jeder gesparte Euro reiner Gewinn.