12.12.2024 8 Min.

Sturmschaden am Flachdach: Was zahlt die Versicherung?

Nach dem Sturm: Ruhe bewahren, richtig handeln

Ein heftiges Unwetter zieht über Mittelfranken hinweg, der Wind rüttelt am Haus – und am nächsten Morgen sehen Sie die Spuren auf Ihrem Flachdach. Aufgeworfene Bahnen, losgerissene Blechabschlüsse, eingedrücktes Wasser. In solchen Momenten stellen sich sofort zwei Fragen: Wie begrenze ich den Schaden? Und wer zahlt das? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was Ihre Gebäudeversicherung bei Sturmschäden am Flachdach tatsächlich übernimmt, wie Sie den Schaden korrekt melden und welche typischen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Police für Hausbesitzer. Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm ab. Für Flachdachbesitzer in Oberasbach, Fürth, Nürnberg und der gesamten Region ist besonders der Sturmschutz relevant.

Sturm: Definition und Schwelle

Versicherungen definieren Sturm als Wind ab Windstärke 8 (Beaufort-Skala), das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Wichtig: Diese Windstärke muss zum Zeitpunkt des Schadens am Schadensort geherrscht haben. Bei Streitfällen werden die Daten des Deutschen Wetterdienstes herangezogen.

Was typischerweise versichert ist

  • Abgelöste oder aufgeworfene Dachabdichtung – Wenn der Sturm Bitumenbahnen oder Kunststoffbahnen vom Untergrund löst oder aufwirft.
  • Beschädigte Dachrandabschlüsse – Losgerissene oder verbogene Attikableche und Mauerabdeckungen sind typische Sturmschäden.
  • Eindringendes Wasser als Folgeschaden – Wenn durch den Sturmschaden Wasser ins Gebäude gelangt, sind auch die Folgeschäden (durchnässte Dämmung, beschädigte Decken, Schimmelbeseitigung) in der Regel mitversichert.
  • Schäden durch herabfallende Gegenstände – Ein umgestürzter Baum oder herumfliegende Teile, die das Dach beschädigen.

Elementarschadenversicherung: der wichtige Zusatz

Die Standard-Gebäudeversicherung deckt Sturm und Hagel ab. Aber Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse in Mittelfranken rate ich jedem Hausbesitzer dringend, diesen Zusatz zu prüfen. Stehendes Wasser auf dem Flachdach nach Starkregen, das durch überlastete Abläufe ins Gebäude eindringt, fällt unter Umständen nicht unter den Sturmschutz, sondern unter Elementarschäden.

Was die Versicherung NICHT zahlt

Hier wird es für viele Hausbesitzer unangenehm. Die Versicherung zahlt nicht für:

Verschleiß und Alterung – Das ist der häufigste Streitpunkt. Wenn ein 25 Jahre altes Flachdach bei einem Sturm undicht wird, prüft der Gutachter genau, ob der Schaden tatsächlich durch den Sturm verursacht wurde oder ob die Abdichtung ohnehin am Ende ihrer Lebensdauer war. War die Abdichtung bereits vorgeschädigt und der Sturm hat nur den letzten Anstoß gegeben, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ablehnen.

Mangelnde Wartung – Wer sein Flachdach jahrelang nicht warten lässt – verstopfte Abläufe, lose Anschlüsse, nicht reparierte kleine Schäden – riskiert, dass die Versicherung eine Obliegenheitsverletzung feststellt. Die regelmäßige Wartung und Inspektion Ihres Flachdachs ist nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch versicherungsrechtlich wichtig.

Baumängel und fehlerhafte Ausführung – Wenn die Abdichtung von Anfang an mangelhaft verarbeitet wurde, ist das kein Versicherungsfall, sondern ein Gewährleistungsfall.

Schäden unter der Windstärke-Schwelle – Bei Wind unter Stärke 8 liegt kein Sturmschaden im Sinne der Versicherung vor, auch wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Schaden richtig dokumentieren: Ihre Pflichten

Die korrekte Dokumentation ist entscheidend. Versäumnisse an dieser Stelle können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche abgelehnt werden.

Sofortmaßnahmen (Schadensminderungspflicht)

Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet:

  • Stehendes Wasser entfernen, soweit gefahrlos möglich
  • Notdürftige Abdeckung bei offenen Stellen (Plane, Folie)
  • Gefährdete Gegenstände im Inneren sichern
  • Strom im betroffenen Bereich abschalten, wenn Wasser eindringt

Die Kosten für diese Sofortmaßnahmen werden in der Regel von der Versicherung erstattet. Bewahren Sie alle Belege auf.

Dokumentation

  • Fotografieren Sie alles – Das Dach von oben (sofern sicher erreichbar), die Schadstelle im Detail, Folgeschäden im Inneren, die Gesamtsituation. Mehr Fotos sind besser als zu wenige.
  • Datum und Uhrzeit notieren – Wann wurde der Schaden bemerkt? Wann war das Sturmereignis?
  • Zeugen festhalten – Hatten Nachbarn ähnliche Schäden? Das stützt Ihren Fall.
  • Nichts verändern, bevor der Gutachter da war – Außer den notwendigen Sofortmaßnahmen sollten Sie den Schadenszustand für die Begutachtung erhalten.

Für eine präzise Bestandsaufnahme kann ein Drohnenüberflug mit professioneller Leckortung wertvolle Dokumentation liefern. Die Luftaufnahmen zeigen das Schadensausmaß objektiv und sind für Gutachter und Versicherung gleichermaßen aussagekräftig.

Fristen einhalten

  • Unverzügliche Meldung – Die meisten Versicherungsverträge verlangen eine Schadensmeldung „unverzüglich”, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis bedeutet das: innerhalb weniger Tage, besser sofort.
  • Keine Reparatur ohne Freigabe – Beginnen Sie keine umfangreichen Reparaturarbeiten, bevor die Versicherung den Schaden bestätigt oder einen Gutachter geschickt hat. Ausnahme: Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung.

Der Ablauf einer Schadensregulierung

  1. Schadensmeldung – Telefonisch und schriftlich bei Ihrer Versicherung. Beschreiben Sie den Schaden, das Datum des Ereignisses und die ergriffenen Sofortmaßnahmen.

  2. Gutachterbestellung – Bei größeren Schäden beauftragt die Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser besichtigt den Schaden vor Ort und erstellt ein Gutachten.

  3. Angebot einholen – Parallel können und sollten Sie einen Kostenvoranschlag vom Dachdeckermeister einholen. Dieser dient als Grundlage für die Regulierung.

  4. Regulierung – Die Versicherung prüft und erstattet die Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei fiktiver Abrechnung (ohne tatsächliche Reparatur) wird meist nur der Nettobetrag erstattet.

  5. Reparatur – Nach Freigabe kann die Sanierung beginnen. Je nach Schadensumfang kann das eine punktuelle Reparatur oder eine umfassende Flachdachsanierung sein.

Häufige Streitpunkte mit Versicherungen

In meiner täglichen Arbeit als Dachdeckermeister in der Region Zirndorf und Fürth erlebe ich regelmäßig Diskussionen zwischen Hausbesitzern und Versicherungen. Die häufigsten Streitpunkte:

„Das war kein Sturmschaden, das war Verschleiß” – Der Klassiker. Besonders bei älteren Flachdächern argumentieren Versicherungen gerne, dass die Abdichtung ohnehin erneuerungsbedürftig war. Hier hilft ein unabhängiges Fachgutachten, das den Sturmschaden klar vom Altersverschleiß abgrenzt.

„Die Wartung wurde vernachlässigt” – Dokumentieren Sie deshalb jede Wartung und Inspektion Ihres Flachdachs. Ein Wartungsprotokoll vom Fachbetrieb ist im Schadensfall bares Geld wert.

Zeitwert statt Neuwert – Manche Versicherungen regulieren auf Basis des Zeitwerts (aktueller Wert unter Berücksichtigung des Alters) statt des Neuwerts. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Eine Neuwertversicherung ist für Immobilienbesitzer immer vorzuziehen.

Unterversicherung – Wenn der Versicherungswert Ihres Gebäudes deutlich unter dem tatsächlichen Wiederherstellungswert liegt, kürzt die Versicherung anteilig. Lassen Sie den Versicherungswert regelmäßig überprüfen.

Vorsorge: So schützen Sie Ihr Flachdach vor Sturmschäden

Prävention ist besser als Regulierung. Diese Maßnahmen reduzieren das Sturmrisiko:

  • Regelmäßige Wartung – Mindestens einmal jährlich das Dach inspizieren lassen. Lose Anschlüsse, offene Nähte und verstopfte Abläufe rechtzeitig beheben.
  • Dachrandabschlüsse prüfenMauerabdeckungen und Dachrandabschlüsse sind bei Sturm besonders gefährdet. Gut befestigte Metallabschlüsse widerstehen auch starkem Wind.
  • Lose Gegenstände entfernen – Vor angekündigten Stürmen alle losen Gegenstände auf dem Dach sichern oder entfernen.
  • Entwässerung freihalten – Verstopfte Abläufe führen bei Starkregen zu stehendem Wasser. Das erhöht den Windsog an der Abdichtung.
  • Kiesschüttung kontrollieren – Auf bekiesten Flachdächern muss die Kiesschicht vollständig und gleichmäßig sein. Fehlstellen machen die Abdichtung angreifbar.

Sturmsaison in Mittelfranken: wann besonders aufpassen?

Die Sturmgefahr in der Region Oberasbach, Nürnberg und Fürth ist statistisch in den Monaten Oktober bis März am höchsten. Herbststürme und Wintertiefs bringen regelmäßig Windgeschwindigkeiten über Stärke 8. Aber auch sommerliche Gewitterstürme mit Fallböen können erhebliche Schäden verursachen – besonders in Kombination mit Hagel.

Mein Rat an alle Flachdachbesitzer in der Region: Lassen Sie Ihr Dach idealerweise im Spätsommer inspizieren, bevor die Sturmsaison beginnt. Kleine Schwachstellen, die im Sommer harmlos erscheinen, werden bei einem Herbststurm zum echten Problem.

Fazit: Gut versichert, gut dokumentiert, schnell repariert

Ein Sturmschaden am Flachdach ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Wer seine Versicherungspolice kennt, den Schaden korrekt dokumentiert und einen erfahrenen Fachmann hinzuzieht, bekommt sein Dach zügig und sachgerecht repariert. Die wichtigste Lektion: Regelmäßige Wartung schützt nicht nur Ihr Dach, sondern auch Ihren Versicherungsanspruch.


Sturmschaden am Flachdach? Ich beurteile den Schaden vor Ort, erstelle eine fachgerechte Dokumentation für Ihre Versicherung und kümmere mich um die Sanierung. Schnell, zuverlässig und mit dem Blick fürs Detail.

Björn von der Weth – Dachdeckermeister Telefon: 0157 72538492

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